Wenn beide Elternteile eines Kindes die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzen, erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation mit der Geburt. Ist ein Elternteil ausländischer Staatsbürger (z.B. deutscher Staatsbürger), kann das Kind auf Antrag des russischen Elternteils in einem vereinfachten Verfahren die russische Staatsbürgerschaft erhalten.
Nach der Einbürgerung kann der Elternteil des Kindes einen Reisepass beantragen.
Was ist notwendig, damit dies geschehen kann?
Legen Sie gültige Pässe der Eltern (eines Elternteils), die russische Staatsangehörige sind, und deren Kopien sowie Originale und Kopien von Inlandspässen russischer Staatsangehöriger (falls vorhanden) vor.
Außerdem ist es notwendig, die Geburtsurkunde des Kindes mit einer Apostille zu versehen, sie aus dem Deutschen ins Russische zu übersetzen und die Übersetzung anschließend von einem Notar im russischen Konsulat beglaubigen zu lassen. In unserem Büro bieten wir Unterstützung in allen Phasen der Vorbereitung der Geburtsurkunde des Kindes.
Manchmal werden noch weitere Dokumente, wie z. B. eine Heiratsurkunde verlangt.
Der Antrag wird von einem der Elternteile, einem Bürger der Russischen Föderation, ausgefüllt und unterzeichnet. Darin werden die persönlichen Daten beider Elternteile und ihre Staatsangehörigkeit angegeben.
Ändert ein Elternteil seinen Familiennamen, Vornamen oder Vatersnamen, muss ein neuer Reisepass mit dem aktuellen Namen ausgestellt werden. Wenn Sie zum Beispiel Ihren Vatersnamen aufgegeben haben, darf dieser auch nicht mehr in Ihrem Pass der Russischen Föderation stehen. Für die Ausstellung eines neuen Passes müssen Sie eine Bescheinigung über die Änderung des Vornamens und des Familiennamens, den Verzicht auf den Vatersnamen mit Apostille, eine Übersetzung in die russische Sprache und eine Bescheinigung über die Richtigkeit der Übersetzung vorlegen.
Kinder im Alter von 14 bis 18 Jahren müssen eine schriftliche Zustimmung vorlegen, deren Unterschrift von einem Konsularbeamten in persönlicher Anwesenheit des Kindes beglaubigt wird.
Nach der Einbürgerung kann der Elternteil des Kindes einen Reisepass beantragen.
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