Wenn beide Elternteile eines Kindes die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation besitzen, erwirbt das Kind die Staatsangehörigkeit der Russischen Föderation mit der Geburt. Ist ein Elternteil ausländischer Staatsbürger (z.B. deutscher Staatsbürger), kann das Kind auf Antrag des russischen Elternteils in einem vereinfachten Verfahren die russische Staatsbürgerschaft erhalten.
Mehr DetailsWaldstraße 42, 53177 Bonn Telefonnummer für Anfragen zu konsularischen Angelegenheiten in russischer Sprache: (0228) 386 72 95
Mehr DetailsUm die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, ist es notwendig, den Verzicht auf die russische Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Da die Beschaffung der Unterlagen mehrere Monate dauern kann, ist es ratsam, sich rechtzeitig um diese Angelegenheit zu kümmern.
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