BEGLAUBIGUNG VON ÜBERSETZUNGEN
Wir fertigen beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten an.
Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten aus dem Russischen ins Deutsche für deutsche Institutionen und Behörden werden direkt von unseren ermächtigten und beeidigten Übersetzern angefertigt. Die von uns beglaubigte Übersetzung ist in Deutschland für alle deutschen Behörden und für alle offiziellen deutschen Vertretungen im Ausland gültig.
Die Beglaubigung von Übersetzungen ins Russische wird von einer konsularischen Vertretung der Russischen Föderation vorgenommen. Wir unterstützen unsere Kunden sowohl bei Übersetzungen ins Russische als auch bei der anschließenden Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung beim russischen Konsulat. Alternativ können Übersetzungen ins Russische auch von einem in Russland ansässigen Notar beglaubigt werden.
Express-Übersetzungen berücksichtigt die Anforderungen der konsularischen Vertretung für die Übersetzung von Dokumenten. Es ist zu beachten, dass Übersetzungen ins Russische, die bei russischen Konsulaten eingereicht werden, der notariellen Beglaubigung in der Notariatsabteilung des Konsulats unterliegen und eine Vorbeglaubigung durch vereidigte deutsche Übersetzer hier nicht erforderlich ist. Die Übersetzung sollte jedoch einem erfahrenen Fachübersetzer anvertraut werden.
APOSTILLE
In einigen Fällen, z. B. bei der Vorbereitung von Eheschließungen, verlangen deutsche Institutionen, dass gewisse ausländische Dokumente mit einem Apostille-Stempel beglaubigt werden. Die russischen Konsulate stellen ähnliche Anforderungen an deutsche Dokumente.
Die Mitarbeiter von Express-Übersetzungen helfen Ihnen bei der Einholung einer Apostille sowohl auf russischen als auch auf deutschen Dokumenten. Es ist ratsam, ein Dokument zu übersetzen, nachdem es erst mit der Apostille versehen worden ist.
Express-Übersetzungen in München:
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