Ausbürgerung aus der Russischen Föderation

Wie reicht man Dokumente zum Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ein?

Das Verfahren zur Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft ist recht langwierig und arbeitsintensiv. Das Express-Übersetzungsbüro bereitet das gesamte Dokumentenpaket für die Einreichung beim Konsulat so schnell wie möglich vor.

Ihre Vorteile durch unseren Service:

• Zeitersparnis: Sie müssen nur einmal zum Konsulat gehen und nur eine Abteilung aufsuchen (Staatsangehörigkeit).
Zuverlässigkeit: Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht sind.

Was ist für die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft erforderlich?

Sie legen folgende Dokumente vor:

• Geburtsurkunde im Original (falls vorhanden)
• Gültiger russischer Reisepass
• Russischer Inlandspass (falls vorhanden)
• Namensänderungsurkunden (z. B. Heiratsurkunde)
• Aufenthaltstitel (oder ein anderes Dokument, das Sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt)
• Einbürgerungszusicherung
• Drei Fotos

Wir erledigen für Sie Folgendes:

• Apostille für Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden
• Übersetzung von Dokumenten aus dem Deutschen ins Russische
• Beglaubigung der Richtigkeit von Übersetzungen beim Notariat des russischen Konsulats
• Einholung einer Negativbescheinigung der Föderalen Steuerbehörde Russlands über das Nichtbestehen von Steuerrückständen
• Einholung einer Bescheinigung der Vollstreckungsbehörde der Russischen Föderation über das Nichtvorhandensein eines anhängigen Vollstreckungsverfahrens
• Ausfüllen eines Antrags auf die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft
• Vereinbarung eines Termins im Konsulat

Express-Übersetzungen in München:

Telefon: 089 / 122 57 131
E-Mail: info@dokumenty.de
Anschrift: Prinzregentenstraße 66, 81675 München