Wie reicht man Dokumente zum Austritt aus der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation ein?
Das Verfahren zur Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft ist recht langwierig und arbeitsintensiv. Das Express-Übersetzungsbüro bereitet das gesamte Dokumentenpaket für die Einreichung beim Konsulat so schnell wie möglich vor.
Ihre Vorteile durch unseren Service:
• Zeitersparnis: Sie müssen nur einmal zum Konsulat gehen und nur eine Abteilung aufsuchen (Staatsangehörigkeit).
• Zuverlässigkeit: Sie haben die Gewissheit, dass Ihre Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt und eingereicht sind.
Was ist für die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft erforderlich?
Sie legen folgende Dokumente vor:
• Geburtsurkunde im Original (falls vorhanden)
• Gültiger russischer Reisepass
• Russischer Inlandspass (falls vorhanden)
• Namensänderungsurkunden (z. B. Heiratsurkunde)
• Aufenthaltstitel (oder ein anderes Dokument, das Sie zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt)
• Einbürgerungszusicherung
• Drei Fotos
Wir erledigen für Sie Folgendes:
• Apostille für Dokumente, die von deutschen Behörden ausgestellt wurden
• Übersetzung von Dokumenten aus dem Deutschen ins Russische
• Beglaubigung der Richtigkeit von Übersetzungen beim Notariat des russischen Konsulats
• Einholung einer Negativbescheinigung der Föderalen Steuerbehörde Russlands über das Nichtbestehen von Steuerrückständen
• Einholung einer Bescheinigung der Vollstreckungsbehörde der Russischen Föderation über das Nichtvorhandensein eines anhängigen Vollstreckungsverfahrens
• Ausfüllen eines Antrags auf die Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft
• Vereinbarung eines Termins im Konsulat
Express-Übersetzungen in München:
Telefon: 089 / 122 57 131
E-Mail: info@dokumenty.de
Anschrift: Prinzregentenstraße 66, 81675 München